Hannelore Kraus

Verhinderungspflege / Alltagsbegleitung

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI

Diese Art der Betreuung bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

Für die Inanspruchnahme ist die Feststellung eines Pflegegrades erforderlich.

Meine Tätigkeit betrifft den körperlich-seelischen Kontakt zum Menschen.

2010 absolvierte ich die Ausbildung zur Hospizbegleiterin. Im Anschluss befasste ich mich fortbildend u.a. mit der Betreuung an Demenz erkrankter Menschen.

Ich besuche den Betroffenen stundenweise zuhause. In wertungsfreier Haltung und einfühlend gehe ich auf die Bedürfnisse meines Gegenübers ein.

Im Erstgespräch erfolgt ein gegenseitiges Kennenlernen; der Erkrankte bzw. die Pflegenden können sich im Anschluss in Ruhe mit einer möglichen Zusammenarbeit auseinandersetzen.

Hilfreich in meiner Begleitung ist eine Biografie des Patienten. Wichtig ist außerdem der gute Kontakt und Informationsaustausch zu Haus- bzw. Facharzt und ggf. Pflegedienst.

Mein Einsatzgebiet umfasst den Landkreis Miesbach.

Ich empfinde meine Arbeit mit und für Menschen als anspruchs- bzw. sinnvoll und bereichernd.

Für Fragen bzw. zu einem persönlichen Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

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